Donnerstag, 19.03.2026, 18-21 Uhr, Offene Hilfen, Gorch-Fock-Str. 13, 97421 Schweinfurt
Mit dem sogenannten Behindertentestament können Eltern ihr Vermögen so vererben, dass ihr behindertes Kind materiellen Nutzen davon hat. Mit welcher Regelung wird der Zugriff des Sozialamts auf das Erbe verhindert und was ist der Unterschied zwischen der befreiten und der nicht befreiten Vorerbschaft? Diesen und weiteren Fragen wollen wir in der Veranstaltung nachgehen und Licht in den Paragrafen-Dschungel bringen. Nach einem fachlichen Input gibt es die Möglichkeit für Rückfragen und zum Austausch untereinander. Bleiben Sie nach dem Info-Teil der Veranstaltung gerne noch auf einen Plausch.
Referentin: Katja Kruse, Rechtsanwältin, Leiterin Abteilung Recht und Sozialpolitik, bvkm
Hinweis: Diese Veranstaltung ist kostenfrei und findet „hybrid“ statt. Das heißt: Wir sehen zuerst einen Online-Vortrag des bvkm (=Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen) auf unserem großen Bildschirm in unserem großen Besprechungsraum. Danach ist noch Zeit für den Austausch mit den anderen Teilnehmern und Hauptamtlichen der Offenen Hilfen.
Anmeldung bis 12.03.26 bei den Offenen Hilfen, Tel.: 09721 64645-380, E-Mail: offene-hilfen[at]lh-sw.de.
Für Freiwillige der Offenen Hilfen sind die Veranstaltungen kostenfrei. Die Offenen Hilfen freuen sich, wenn die anderen Veranstaltungsteilnehmer durch eine Spende zur Finanzierung der Personal- und Sachkosten beitragen.